Allgemeine Lieferbedingungen für Geschäftskunden (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, die Bestandteil der laufenden Geschäftsbeziehung sind.

2. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.


§ 2 Lieferbedingungen

1. Art und Umfang unserer Leistung bestimmen sich nach den übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen der Vertragsparteien.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, entspricht unsere Leistung dem Stand der Technik und umfasst die Überlassung einer tauglichen Benutzerdokumentation.

2. Erfüllungsort ist bei der Lieferung von Standard-Produkten Saarbrücken. Wird das Produkt dem Besteller durch ein Transportunternehmen an dessen Firmensitz oder an einen anderen Ort geliefert, so trägt der Besteller die Kosten der Lieferung. In diesem Fall geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines Untergangs des Produkts mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Besteller über.

3. Wird die Lieferung eines auf die spezifischen Anforderungen des Bestellers zugeschnittenen Produkts geschuldet, und/oder ist eine Installation des Produkts beim Besteller erforderlich, so erfolgt die Lieferung durch uns an den Firmensitz des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, den Erhalt des Produkts, dessen ordnungsgemäße Installation und Funktionstüchtigkeit auf dem dafür vorgesehenen besonderen Formular zu quittieren. Die Gefahr des nachfolgenden Untergangs oder der nachfolgenden Verschlechterung des Produkts trägt sodann der Besteller.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum.

2. Der Besteller ist verpflichtet, das Produkt mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt zu behandeln und uns Zugriffe oder unmittelbar bevorstehende Zugriffe Dritter auf das in unserem Eigentum stehende Produkt unverzüglich mitzuteilen. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Die Kosten möglicher gerichtlicher Interventionen zur Abwehr solcher Eingriffe trägt der Besteller.


§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Zahlungen durch Wechsel oder Scheck gelten erst mit deren Einlösung als Erfüllung. Mitarbeiter unseres Unternehmens, die mit der Lieferung und der Installation des Produkts betraut sind, sind berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

2. Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber Eyeled anzuzeigen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

3. Gerät der Besteller mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, das gelieferte Produkt auf Kosten des Bestellers bei ihm abholen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, den von uns hierzu beauftragten Personen zum Zweck der Abholung den Zugang zu unserem Produkt und, falls erforderlich, den Ausbau, zu ermöglichen.

Wahlweise sind wir bei Zahlungsverzug des Bestellers stattdessen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern sowie Schadenersatz zu verlangen, falls durch den Verzug ein weiterer Schaden entstanden ist.

4. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, uns nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Bestellers kann nur geltend gemacht werden, soweit mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen aufgerechnet wird oder solche zurückbehalten werden.


§ 5 Haftung für Mängel

1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Anlieferung bzw. nach ihrer Installation auf ihre Funktionsfähigkeit zu testen. Sollte sich bei dieser Untersuchung ein Mangel zeigen, so ist dieser uns unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei Lieferung eines auf die spezifischen Anforderungen des Bestellers zugeschnittenen Produkts. In diesem Fall ist der Mangel auf dem gesonderten, vom Besteller nach dem Erhalt und/oder der Installation des Produkts zu unterzeichnenden Formular, genau zu bezeichnen. Ist der Mangel nicht sofort erkennbar, so sind wir unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich hierüber zu informieren.

2. Sofern der Besteller seiner Verpflichtung gemäß Absatz 1. nicht nachgekommen ist, ist eine Gewährleistung wegen eines Produktmangels ausgeschlossen.

3. In den übrigen Fällen ist der Besteller beim Vorliegen eines Mangels berechtigt, Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung eines anderen Produkts zu verlangen. Wir sind berechtigt, zwischen der Mangelbeseitigung und der Nachlieferung zu wählen.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Daneben bestehen Schadenersatzansprüche des Bestellers nur, wenn durch eine von uns zu vertretende Vertragsverletzung die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit eines Menschen verletzt worden ist, wenn der Schaden auf von uns zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, oder wenn wir fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. In letzterem Fall ist der Schadenersatzanspruch jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.


§ 6 Gewerbliche Schutzrechte

1. Von uns hergestellte und gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt.

2. Dem Besteller ist die Vervielfältigung der von uns hergestellten Software daher nur gestattet, soweit diese zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software gehört. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist die Vervielfältigung in den Arbeitsspeicher eines Computers, die Fertigung von Sicherungskopien oder eines Backups.

3. Eine Weitervermietung von uns hergestellter Software durch den Besteller zu Erwerbszwecken ist nicht zulässig.

4. Bei einer Weiterveräußerung von uns hergestellter Software ist der Besteller verpflichtet, diese vertraglichen Beschränkungen weiter zu geben und uns Namen und Anschrift des neuen Anwenders (Käufers) mitzuteilen.


§ 7 Änderungsvorbehalt

1. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Bedingungen werden dem Besteller mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt.

2. Widerspricht der Besteller der Geltung der neuen AGBs nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Eyeled GmbH, gelten die geänderten AGB als angenommen.


§ 8 Schlussbestimmungen

1. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Gerichtsstand ist Saarbrücken.

3. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

4. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.


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